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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Ferienwohnung FeWo Oppenheim.

Vermieter: Corrine van den Broek, Ernst-Delorme Sr. 29, 55276 Oppenheim

1 Allgemeines

1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung – im Folgenden auch als Mietsache oder Mietobjekt bezeichnet – zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.

1.2 Die Ferienwohnung wird an 2 bis max. 3 Personen vermietet. Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen.

1.3 Hunde dürfen mitgebracht werden. Für Hunde berechnen wir keinen Zusatzkosten.

1.4 Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

2 Mietobjekt

2.1 Bei dem Mietobjekt handelt es sich um folgende Ferienwohnung:

FeWo Oppenheim, Bahnhofstr.5, 55276 Oppenheim

2.2 Die Ferienwohnung ist vollständig möbliert und verfügt über folgende Ausstattung:

• Eine Inventarliste liegt in der Ferienwohnung aus.

2.3 Dem Mieter werden die folgenden Schlüssel ausgehändigt:

• 2 Transponder (liegen im Haus bereit)

Nach Zahlungseingang der 2. Rate bekommt der Mieter einen Morsecode mit dem er ab 15h Zugang zur Wohnung hat. Wenn der Mieter früher vor Ort ist, soll er das vorher mitteilen. Gepäck kann eventuell schon in der Ferienwohnung abgestellt werden.

3 Pflichten des Mieters

3.1 Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich der Möbel und sonstigen in der Wohnung befindlichen Gegenstände pfleglich zu behandeln, sowie die Mitbewohner und Besucher dazu anzuhalten. Insbesondere ist das Bad nach Gebrauch mindestens 15 Minuten zu belüften und ist die Wohnung von Ungeziefer freizuhalten. Im Haus befindet sich eine Hausordnung. Der Mieter verpflichtet sich, sich an diese Hausordnung zu halten. 

3.2 Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und/oderdessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter zu melden. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort (bis 20 Uhr am Anreisetag) bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

3.3 Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu hinterlassen. Vom Mieter persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Ferienwohnung ist frei von Abfällen zu hinterlassen.

3.4 Eine Untervermietung des Objektes durch den Mieter bzw. Übernachtung(en) mietfremder Personen in der Ferienwohnung ohne Wissen des Vermieters ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe auch Punkt 1). Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen.

3.5 Sollte der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die liegen gebliebenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Abreise vernichtet.

3.6 Das Laden von E-Autos am Stromnetz des Ferienhauses ist strikt untersagt. Die Querschnitte der Leitungen sind nicht dafür ausgelegt. Im Umkreis von 15 km befinden sich mehrere E-Ladestationen.  Die nächste E-Ladestation befindet sich auf den Parkplätzen vor Kaufland/Landskron Galerie.

4. Bezahlung

4.1 Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 40% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 21 Tage vor Mietbeginn die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

4.2 Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten: Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall, GEZ/Kabel, 7% USt, Kaution. Die Kaution wird innerhalb einer Woche nach Mietende zurücküberwiesen, sofern keine Schäden in der Ferienwohnung oder an dem Inventar entstanden sind.

5 Rücktritt

5.1 Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung in voller Höhe zurück.

5.2 Findet sich vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, an den Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen für die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung und ggf. der Nebenkosten) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.Hierbei wird die Entschädigung wie folgt gestaffelt:

Kündigung 1 Tag vor Mietbeginn: 100 % des Netto-Mietpreises

Kündigung 2-5 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Netto-Mietpreises

Kündigung 6-10 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Netto-Mietpreises

Kündigung 11-14 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Netto-Mietpreises

Kündigung 14-21 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Netto-Mietpreises

Maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen zur Zahlung einer Entschädigung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Vermieter. In Hinblick auf die mögliche Erforderlichkeit einer Stornierung wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Der Vermieter ist gleichwohl bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

5.3 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zu Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

 

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.

Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch
höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet.
Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie
z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche
Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist)

behilflich.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet

nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in

vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-

prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter

behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder

werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist

durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der

Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Urlaub zwischen Rhein und Wein

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